09.03.2021
Mit dem Genfer Übereinkommen vom 20. März 1958 wurde ein wichtiges Regelwerk der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE oder UN/ECE) verabschiedet, um technische Hemmnisse für den internationalen Handel abzubauen: Das Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung.
- Zentraler Inhalt ist eine unter den Vertragsparteien anerkannte Typgenehmigung für Rad-Straßenfahrzeuge und ihre Komponenten, die Typ(en)genehmigung nach einer UN-Regelung, kurz UNECE-Typ(en)genehmigung.
- Die dem Übereinkommen angeschlossenen Regelungen (auch als dem 1958er-Übereinkommen angeschlossene Regelungen, Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, kürzer UN/ECE-Regelungen, UNECE-, ECE-Regelungen, UN-Regelungen bezeichnet) enthalten technische Vorschriften, Prüfverfahren, die genaueren Bedingungen für die Typgenehmigung sowie Genehmigungszeichen (ECE-Prüfzeichen) und Bedingungen für die Gewährleistung der Übereinstimmung der Produktion.
UN-Regelungen
Die Regelungen sind Empfehlungen, die von den jeweiligen Vertragsstaaten in ihr nationales Recht integriert werden können. Die EU kann dem Übereinkommen angeschlossene Regelungen auch für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union annehmen. In diesem Fall bedarf es keines zusätzlichen Rechtsaktes, mit dem diese Regelungen beziehungsweise Änderungen von Regelungen in nationales Recht übernommen werden.
Die Bezeichnung einer einzelnen Regelung beginnt immer mit den Worten: „Regulation No. …“.
Die meisten dieser dem Übereinkommen angeschlossenen Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert werden. Sie erfassen die meisten Teile und Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst. Viele Länder, selbst wenn sie nicht offizielle Vertragsparteien sind, erkennen die UN/ECE-Typgenehmigung an und erlauben den Gebrauch und Import von Fahrzeugen und Teilen, die gemäß UN/ECE-Regelungen typgeprüft wurden.
Angeschlossen ist der Prozess der ECE-Homologation, der bedeutet, dass eine Typgenehmigung in einem der Beitrittsstaaten automatisch in allen anderen Beitrittsstaaten anzuerkennen ist.
ECE-Homologation
Die ECE-Homologation (der Economic Commission for Europe, ECE) ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen. Sie wird durch die zuständige nationale Behörde gewöhnlich nach Vorlage eines Prüfberichts erteilt, den in der Regel ein im jeweiligen Land akkreditierter Technischer Dienst erstellt.
Rahmenverordnung 2018/858
Im Jahr 2018 wurde die Rahmenverordnung 2018/858 erlassen: Ab dem 1. September 2020 müssen alle neuen Typgenehmigungen nach dieser Verordnung durchgeführt werden.
Automatisiertes Fahren
Generische Richtlinie für SAE Level 3&4
Die United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) hat im Jahr 2019 eine generische Richtline (Guideline) für Systeme nach SAE J3016 Level 3 und 4 veröffentlicht. Darin sind die Leitlinien zum Ausnahmeverfahren für die EU-Zulassung von Kraftfahrzeugen und die generischen Vorgaben zur Beurteilung der implementierten Systeme für das Automatisierte Fahrzeug für die technischen Dienste und die Behörden enthalten.
Typgenehmigungen von Automatisierten Fahrzeugen
Zuallererst wird ein Use-Case für Autobahnen typgenehmigt werden. Fahrzeuge mit diesen implementierten Systemen erwarten wenige Personen und Fahrräder auf der Autobahn – somit ist die Komplexität für die Entwicklung überschaubarer und das Risiko von Unfällen, speziell mit Gegenverkehr, im Vergleich zu den Use-Cases Landstraße und Stadt geringer.
Nachdem Systeme für die Autobahn erlaubt wurden (z.B. Automatisiertes Spurhaltesystem) wird wahrscheinlich der Use-Case Landstraße folgen. Und zu guter Letzt wird wahrscheinlich der Use-Case Stadt kommen, da dieser die höchste Komplexität aufweist.
Richtlinie für ein automatisiertes Spurhaltesystem
Die erste spezifische Verordnung für Automatisierte Fahrzeuge ist für ein Automated Lane Keeping System (ALKS). Diese beinhaltet die Anforderungen für die Typgenehmigung einer hochautomatisierten Fahrfunktion nach SAE-Level 3.
ALKS kann unter bestimmten Bedingungen auf Straßen vom Fahrer aktiviert werden, auf denen Fußgänger und Radfahrer verboten sind und die konstruktionsbedingt mit einer physischen Trennung ausgestattet sind, die den Verkehr in entgegengesetzte Richtungen unterteilt und verhindert, dass Verkehr den Weg des Fahrzeugs quert. In einem ersten Schritt begrenzt der ursprüngliche Text dieser Verordnung die Betriebsgeschwindigkeit auf maximal 60 km/h und auf Personenkraftwagen (M1-Fahrzeuge).
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