02.09.2022
Ziel: Ergänzung der UN-Regulierung R 131 zur Verbesserung der Sicherheit auf Straßen durch eine Reduzierung von Unfällen und tödlichen Verkehrsunfällen in Stausituationen
Inkrafttreten: Februar 2023
Gültig für: LKW und Busse
Inhalt:
Durch die UN-Regulierungen R131 und R152 soll die Sicherheit auf Autobahnen durch ein Notbremsassistenzsystem (Advanced Emergency Braking System – AEBS) verbessert werden. Für LKWs und Busse wurde diese Regulierung (R131) bereits im November 2012 angenommen, während ein Notbremsassistenzsystem für neue typgenehmigte PKWs (R152) ab Juli 2022 Pflicht wird.
Die Anforderungen an ein Notbremsassistenzsystem für LKWs und Busse wird von der Verwendung auf Autobahnen nun auf andere Straßen, einschließlich Stadtverkehr, erweitert. Die Anpassung wurde im Januar 2022 von der Arbeitsgruppe Automated/Autonomous and Connected Vehicles genehmigt und im Juni 2022 durch das World Forum of Harmonization of Vehicle Regulations geprüft. Sie tritt damit im Februar 2023 in Kraft.
Die geänderte Regulierung fordert eine stärkere automatische Bremsung bei der Erkennung von stehenden Objekten. Dies ist wichtig, wenn sich zum Beispiel die Verkehrssituation durch vorausfahrende stark bremsende Fahrzeuge verschlechtert. Für den Schutz von ungeschützten Verkehrsteilnehmern müssen Notbremsassistenzsysteme für schwere Fahrzeuge nun auch auf die Erkennung von Fußgängern reagieren und Kollisionen bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h vermeiden können. Weiterhin gibt es verschärfte Bedingungen, unter denen das Notbremsassistenzsystem deaktiviert werden kann. Wird es manuell ausgeschaltet, schaltet sich das System 15 Minuten später automatisch wieder an und ist somit fast permanent aktiv.
Pressemitteilung der UNECE: https://unece.org/media/press/364945